Raumbenützung

Für die Benützung der Räume der Kirchgemeinde (Kirche Melchnau,
Kirchgemeindehaus, Kirchenlokal Gondiswil) muss ein schriftliches
Gesuch gestellt werden.

Dieses ist rechtzeitig an den Kirchgemeinderat Melchnau,
4917 Melchnau einzureichen.

Raumbenützungsgesuch

Benützungsverordnung Kirche

Fluchtwege und Ausgänge sind stets freizuhalten, diese müssen
jederzeit unbehindert begehbar sein.
Bei Nichteinhalten dieser Verordnung haftet der Veranstalter.
 

 

Brandschutzauflagen Kirchgemeindehaus

Brandschutzauflage im Kirchgemeindehaus: Die maximale Personenanzahl
ist auf 80 beschränkt. Die Gesuchsteller sind bei der Durchführung ihrer
Anlässe selbst verantwortlich, dass sich nicht mehr als 80 Personen im OG
(grossen Raum) aufhalten.